AGB der schrift creativ UG, Stand 01.03.2023
1. ALLGEMEINES
1.1 Ihr Vertragspartner im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die schrift creativ UG.
1.2 Sämtlichen Geschäften der schrift creativ UG liegen die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) zugrunde. Ein Auftraggeber erkennt diese AGB in vollem
Umfang mit der Erteilung eines Auftrages an die schrift creativ UG an. Sie gelten für alle vertraglichen
Rechtsbeziehungen zwischen der schrift creativ UG und ihren Auftraggebern im gesamten Produkt-/
Dienstleistungs- und werbetechnischen Bereich.
1.3 Von diesen AGB vollständig oder teilweise abweichende Liefer- und Zahlungsbedingungen von
Auftraggebern werden hiermit von der schrift creativ UG ausdrücklich nicht anerkannt. Die
vorliegenden AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn die schrift creativ UG ihre Leistung in
positiver Kenntnis entgegenstehender Liefer- und Zahlungsbedingung des Auftraggebers erbringt. Die
schrift creativ UG behält sich ausnahmsweise das Recht vor, abweichende Liefer- und
Zahlungsbedingungen von Auftraggebern anzuerkennen. Dies bedarf allerdings der Schriftform i.S.v. §
126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (im folgenden BGB).
1.4 Die vorliegenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte im Rahmen der
vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen den vertragsschließenden Parteien.
1.5 Die schrift creativ UG erstellt ihre individuellen Angebote ausschließlich auf der Grundlage der
Angaben der Auftraggeber.
1.6 Die schrift creativ UG erbringt alle Leistungen im gesamten Produkt-/ Dienstleistungs- und
werbetechnischen Bereich und ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.
2. ANGEBOT UND LEISTUNG
2.1 Die Angebote der schrift creativ UG sind bis zum Vertragsschluss frei bleibend. Der Vertrag wird mit
der Unterschrift des Auftraggebers wirksam. Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Angabe von
besonderen Gründen jederzeit schriftlich gekündigt werden.
2.2. Teillieferungen sind zulässig.
2.3. Die den Angeboten zugrunde liegenden Unterlagen sind nur als Näherungswerte zu verstehen.
Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn diese Werte ausdrücklich schriftlich bestätigt und als verbindlich
bezeichnet worden sind.
2.4 Bei Kalkulations- und Druckfehlern behält sich die schrift creativ UG ausdrücklich das Recht vor,
diese Fehler umgehend zu korrigieren. Diesbezüglich bleibt das Recht des Kunden, im erfolglosen
Korrekturfall vom Vertrag zurückzutreten, unbeschränkt.
3. TECHNISCHER STAND DER DINGE, ABWICKLUNG UND HINWEISE
3.1 Vollverklebung
Anbauteile müssen demontiert werden. Für die Haltbarkeit und Haftung der Folie kann keine Garantie
übernommen werden. Untergründe, welche beilackiert wurden, sind ebenfalls von der Haftung
ausgeschlossen. Standard ist, dass Folien geschnitten werden dürfen, um den Druck von der Folie zu
nehmen.
3.2 Abnahme
Der Abholer bestätigt im Namen des Auftraggebers per Unterschrift, dass er zeichnungsberechtigt ist
und die Abnahme des Werkgegenstandes durchführen kann. Die Abnahme des Werkgegenstandes ist
gegen Unterschrift gültig. Jegliche Ansprüche auf Nachbesserung verfallen bei Abnahme.
3.3 Preis
Der Preis für die Arbeiten wird entweder im Vorfeld schriftlich festgelegt und durch Unterschrift vom
Kunden akzeptiert, oder nach Aufwand abgerechnet. Die hierfür anfallenden Stundensätze und
Materialkosten werden dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.
3.4 Oberflächenbeschaffenheit
Staubeinschlüsse, kleine Blasen bzw. kleine Einstiche in die Folie sind kein Reklamationsgrund.
Leichter Versatz (bis zu 3 mm) zwischen Druckbahnen sowie die Überlappung zweier Druckbahnen bis
zu 3 cm sind kein Reklamationsgrund. Minimale Farbunterschiede bei den einzelnen Druckbahnen (in
der Druckrichtung von links nach rechts) sind kein Reklamationsgrund. Für evtl. Folgeschäden aus der
späteren Entfernung der gelieferten bzw. montierten selbstklebenden Folien wird keine Haftung
unsererseits übernommen – gleichgültig ob diese durch uns, Sie oder Dritte ausgeführt wird.
3.5 Sichtschutzfolien / Sonnenschutzfolien
Bei der Folierung von Bestandsglas (z.B. im Fensterrahmen) kann es zu minimalen Staubeinschlüssen
kommen. Für die Haltbarkeit und Haftung der Folie kann keine Garantie übernommen werden.
Sogenannte Spiegelfolien sind nur in eine Richtung fast blickdicht. Dies gilt nur für den Fall, dass hinter
der Folie kein Licht ist. Abends, wenn es draußen dunkel und hinter der Folie hell ist, verschwindet der
Effekt. Achtung: Wenn Isolierglasscheiben ganz oder teilweise beklebt oder hinterlegt werden, kann es
bei Temperaturschwankungen zu Glasschäden durch thermische Spannungen kommen. Auch hier
übernimmt die schrift creativ UG keine Haftung!!!
3.6 Größen
Die Endgrößen von Schildern können bis zu 3 mm abweichen. Die Endgröße bei Aufklebern ist i.d.R.
exakt wie bestellt. Im Laufe der Zeit kann es vorkommen, dass Aufkleber, welche noch auf der
Trägerfolie sind und nicht innerhalb von einem Jahr verklebt werden, minimal schrumpfen können (bis
zu 2 mm pro Seite).
3.7 Trocknungszeit bei Digitaldrucken
Um die Haltbarkeit von Digitaldrucken zu gewährleisten müssen diese nach Druckende mindestens 72
Stunden trocknen.
3.8 Aufmaßarbeiten / Beratungsgespräche
Aufmaßarbeiten und Baustellenbegehungen sind stets kostenpflichtig. Beratungsgespräche die sich
auf die Bauart bzw. die Machart eines werbetechnischen Produkts beziehen sind kostenpflichtig und
können im Bedarfsfall abgerechnet werden.
4. GRAFISCHER ENTWURF
4.1 Unter einem grafischen Entwurf versteht die schrift creativ UG ausschließlich die grafische
Gestaltung eines PR- oder Werbemittels aufgrund eines vollständigen Briefings ohne die Realisation
der Entwurfsarbeit. Der Erstentwurf erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch den Kunden. Die
Grafikarbeiten sind auch dann zu bezahlen, wenn das Werbemittel wider Erwarten doch nicht
produziert werden sollte.
4.2 Der grafische Entwurf wird präsentiert in Form einer Layoutskizze auf Papier oder mittels eines 1coder 4c-Ausdrucks auf Papier oder auf einer elektronischen Benutzeroberfläche z.B. PDF bzw. JPEG.
Ist eine Form nicht vereinbart, so bestimmt die schrift creativ UG die Art der Darreichung.
4.3 Soweit nicht gesondert vereinbart, werden Entwürfe auf elektronischen Datenträgern von der
schrift creativ UG nicht ausgehändigt, außer es handelt sich um Entwürfe im Bereich Screen-Design,
wie z.B. Entwürfe für das Internet oder das Intranet.
4.4 Für die schrift creativ UG besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typografische
und photografische Gestaltungsfreiheit. Material- und Papierauswahl sind Teil des grafischen Entwurfs.
4.5 Grafikarbeiten sind nicht Bestandteil des Angebotes. Das heißt, dass der Kunde kein Anrecht auf
ein Angebot in Verbindung mit einem Entwurf hat, es sei denn, dies wäre ausdrücklich schriftlich
vereinbart.
5. VERTRAGSGEGENSTAND, URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHTE UND KENNZEICHNUNG
5.1 Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes sowie die
Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Gesamtleistung der schrift creativ UG besteht
in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das
Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht (§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich
und inhaltlich beschrankt (§ 32 UrhG) eingeräumt.
5.2 Die Arbeiten (Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photographien)
der schrift creativ UG sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz
geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
5.3 Ohne die Zustimmung der schrift creativ UG dürfen die Arbeiten einschließlich der
Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte
weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
5.4 Die Werke der schrift creativ UG dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten
Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als
Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das
Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der
vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und
Materialkosten, Zusatzleistung und verauslagten Fremdkosten.
5.5 Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzung (z.B. für ein anderes Produkt oder
für Tochterfirmen oder andere Länder) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der schrift
creativ UG.
5.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der schrift creativ
UG.
5.7 Über Art und Umfang der Nutzung steht der schrift creativ UG jederzeit ein Auskunftsanspruch zu.
Auf Verlangen ist die Auskunft binnen einer Frist von sieben Werktagen nach Zugang der Aufforderung
beim Auftraggeber von diesem schriftlich zu erteilen.
6. ZUSATZLEISTUNGEN UND STILLSCHWEIGENDE AUFTRAGSERWEITERUNG
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photos,
die Änderung von Reinzeichnungen, Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen werden
dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots der schrift creativ UG
hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt. Im Zweifelsfall werden Zusatzleistungen nach dem
aktuellen Vergütungstarifvertrag Fesign SDST/AGD abgerechnet.
7. KENNZEICHNUNG
7.1 Die schrift creativ UG behält sich vor, Quellangaben und Impressumsangaben (Name, Adresse,
Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail) an seinen Arbeiten anzubringen.
7.2 Die schrift creativ UG behält sich vor, den Auftraggeber im Rahmen der Public Relations, z.B. in
seiner Auftraggeberliste, zu nennen.
7.3 Die schrift creativ UG behält sich vor, die Auftragsarbeiten im Rahmen der Public Relations, z.B. in
Portfolios, Büchern, im Webspace oder in sonstigen Medien, zu publizieren.
8. PREISE
8.1 Für die Preisangaben der schrift creativ UG gilt: der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist,
um Nettopreisangaben ohne Umsatzsteuer. Wenn der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist,
handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer.
8.2 Angegebene Preise erlangen erst mit einer schriftlichen Bestätigung durch die schrift creativ UG
Rechtsverbindlichkeit.
8.3 Bei durch den Auftraggeber verursachten Verzögerungen werden von der schrift creativ UG dem
Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Leistung oder Teilleistung gültigen Preise in Rechnung gestellt.
9. MATERIAL- UND ORGANISATIONSKOSTEN
9.1 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder der Realisation des Entwurfs entstehende
Material- und Organisationskosten sind zu erstatten und werden an den Auftraggeber weitergegeben.
9.2 Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.3 Material, das in Punkt 9.1 nicht verifiziert ist, sowie Reisekosten werden zum Einkaufspreis plus 15
% Service-Fee dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sollte der Einkaufspreis im Zeitpunkt der
Abrechnung um mehr als 10% gestiegen sein im Verhältnis zum Einkaufspreis, so bildet der erhöhte
Preis die Grundlage für die Vergütung.
10. FREMDKOSTEN
10.1 Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen, die zur
Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie sind von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen
Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.
10.2 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt die schrift creativ
UG nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen schriftlichen Vereinbarung in dessen Namen
und auf dessen Rechnung vor.
10.3 Soweit die schrift creativ UG auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenen
Namen vergibt, stellt der Auftraggeber die schrift creativ UG von hieraus resultierenden
Verbindlichkeiten vollständig frei.
10.4 Fremdkosten, die die schrift creativ UG auf Veranlassung des Auftraggebers in eigenem Namen
bezahlt hat, werden dem Auftraggeber nebst etwaig dafür anfallende Umsatzsteuer plus Service-Fee in
Höhe von 19 % in Rechnung gestellt.
10.5 Fremdkosten sind nach deren Rechnungstellung bzw. Erbringung fällig.
11. VERGÜTUNG
11.1 Der Entwurf (Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings und Photographien)
und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
11.2 Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, ist die schrift creativ UG dennoch
berechtigt, diejenige Vergütung für den Entwurf und für die Nutzung zu berechnen, welche im Angebot
bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
11.3 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht
berufsüblich.
11.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen
Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch
kein Miturheberrecht.
11.5 Die Vergütung ist – soweit nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart – bei
Auslieferung der Entwurfsarbeit fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in
EURO zahlbar.
11.6 Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei
Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren
Zeitraum, so kann die schrift creativ UG entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
11.7 Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots
hinausgehen, werden je Stunde gesondert abgerechnet. Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein
Stundenpreis von € 60,00 zzgl. im Abrechnungszeitpunkt gültiger Umsatzsteuer als vereinbart.
Entstehen durch Zusatzleistungen der schrift creativ UG Entwürfe, die durch das Urheberrechtsgesetz
geschützt sind, wird zusätzlich eine Nutzungsvergütung lt. aktuellem Vergütungstarifvertrag SDST /
AGD in Rechnung gestellt. Dieser Vergütungstarifvertrag ist gemäß § 7 Tarifvertraggesetz beim
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie den zuständigen Ministerien aller deutschen
Bundesländer registriert.
11.8. Die Arbeitszeit wird in 4er – Zeiteinheiten erfasst (15 min = 0,25 h). Die kleinste abrechenbare
Mindestzeiteinheit sind 30 Minuten (0,5 h).
11.9. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in EURO zu entrichten
sind.
12. KORREKTURABZUG
12.1 Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug
vorzulegen.
12.2 Unterschreibt der Auftraggeber einen Korrekturabzug nicht, so betrachtet die schrift creativ UG
nach sieben Werktagen ab Datum der Vorlage des Korrekturabzugs beim Auftraggeber die Entwürfe
und Produktionsvorlagen als vom Auftraggeber fehlerfrei freigegeben.
13. PRODUKTIONSÜBERWACHUNG
13.1. Die Produktion wird von der schrift creativ UG nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung
überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die schrift creativ UG ermächtigt, erforderliche
Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
13.2. Übernimmt die schrift creativ UG die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten
Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei die schrift creativ UG von jeglicher Haftung frei,
die keine Kardinalpflichten betreffen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13.3 Die schrift creativ UG kann Personen oder Drittfirmen (z.B. Fotografen, Texter, Programmierer,
Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios) – die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes
beauftragt wurden – ablehnen, wenn für die schrift creativ UG deren fachliches Können oder
handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend oder nicht nachprüfbar sind.
14. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
14.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung einer
prüffähigen Rechnung durch die schrift creativ UG an den Auftraggeber von diesem ohne Abzug zu
erfolgen.
14.2 Bestellungen von Erstbestellern bzw. Bestellungen über die Internetseite der schrift creativ UG
werden bei gewünschter Lieferung durch Versand nur per Nachnahme geliefert.
14.3 Bei neuen Geschäftsverbindungen kann vom Auftraggeber eine angemessene Vorauszahlung
verlangt werden. Dieses gilt auch in Fällen, in denen größere Mengen Roh- und Hilfsstoffe durch die
schrift creativ UG verwendet werden müssen.
14.4 Die schrift creativ UG kann dem Umfang der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlung vom
Auftraggeber fordern. Ferner steht der schrift creativ UG das Recht zu, die sofortige Zahlung aller
noch offenen und fälligen Rechnungen zu verlangen, wenn der Auftraggeber mit einer Zahlung in
Verzug gerät.
14.5 Die schrift creativ UG behält sich ausdrücklich das Recht vor, fällige und unbezahlte
Forderungen an Dritte abzutreten.
15. LIEFERUNG DER LEISTUNG
15.1 Die Lieferung durch die schrift creativ UG erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des
Auftraggebers. Transportversicherungen werden von der schrift creativ UG nur auf ausdrückliche
schriftliche Anweisung des Auftraggebers und für dessen Rechnung abgeschlossen.
15.2 Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, müssen Beanstandungen wegen nicht
vollständiger oder mangelhafter Leistungen durch die schrift creativ UG unverzüglich nach Kenntnis
eines Mangels schriftlich angezeigt werden. Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB
müssen Beanstandungen wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistungen durch die schrift
creativ UG unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigter und
rechtzeitiger Beanstandung durch den Auftraggeber ist die schrift creativ UG im Falle einer
unvollständigen Leistung verpflichtet und berechtigt, unverzüglich nachzuliefern oder im Falle einer
mangelhaften Leistungserbringung nach Wahl des Auftraggebers umgehend nachzubessern oder
Ersatz zu liefern. Dazu bietet die schrift creativ UG dem Auftraggeber drei zeitnahe Alternativtermine
an, welche der Auftraggeber nur aus dringenden Gründen ablehnen darf, die schriftlich zu benennen
sind.
16. LIEFERZEITRAUM
16.1 Ist eine Lieferzeit bestimmt oder liegt eine nach den Umständen zu bemessene Lieferzeit vor, so
beginnt die Lieferzeit drei Tage nach der Absendung der Auftragsbestätigung an den Auftraggeber.
16.2 Für die Dauer einer Prüfung der Muster, Ausdrucke, Filme u.ä. Materialien durch den
Auftraggeber ist die Lieferzeit unterbrochen. Diese Unterbrechung beginnt mit der Absendung der
Prüfmaterialien und endet mit dem Wiedereintreffen bei der schrift creativ UG. Für den Zeitpunkt des
Wiedereintreffens gilt der Tag der tatsächlichen Zustellung an die schrift creativ UG.
16.3 Verlangt der Auftraggeber nach Versendung der Auftragsbestätigung durch die schrift creativ UG
eine Änderung des Auftrags, so beginnt die Lieferzeit drei Tage nach dem Absenden der Bestätigung
der Änderung durch die schrift creativ UG an den Auftraggeber.
16.4 Die schrift creativ UG kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes
unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat.
16.5 Abrufaufträge sind, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, innerhalb von
sechs Monaten nach der Auftragsbestätigung abzunehmen. Die Bezahlung noch nicht abgerufener
Waren hat in jedem Fall spätestens nach sechs Monaten zu erfolgen.
17. LIEFERVERZUG
Der Leistungszeitraum verschiebt sich um einen angemessenen Zeitraum, wenn die Leistung infolge
eines Umstandes i.S.v. Ziffer 15 vorübergehend unterbleibt, den die schrift creativ UG nicht zu
vertreten hat.
18. ANNAHMEVERZUG, MAHNWESEN
18.1 Der Auftraggeber gerät mit der Abnahme der Leistung in Verzug, wenn er die von der
creativ UG angebotene und vertragsgemäß erstellte Leistung nicht annimmt. Die Leistung muss dazu
dem Auftraggeber tatsächlich von der schrift creativ UG i.S.d. § 293 ff. BGB angeboten worden sein.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht rechtzeitig ab oder ist ein Versand infolge von Umständen,
die die schrift creativ UG nicht zu vertreten hat, längere Zeit nicht möglich, dann ist sie berechtigt, die
Ware für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers in geeigneter Art und Weise einzulagern.
18.2 Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, so hat er während des Verzuges die Geldschuld
in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14
BGB, so hat er während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Grundsätzlich behält sich die schrift creativ UG vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
18.3 Die schrift creativ UG behält sich ferner vor, mit jeder Mahnung eine entsprechende
Mahnkostenpauschale zu erheben gemäß §288 Abs.5 BGB.
18.4 Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung, wenn und soweit seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch die schrift creativ UG anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
18.5 Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme der angebotenen Leistung oder
kommt der anvisierte Abnahmetermin aufgrund eines Umstandes nicht zustande, den der Auftraggeber
zu verantworten hat, so gilt die durch die schrift creativ UG erbrachte Leistung mit der Nutzung durch
den Auftraggeber als genehmigt.
19. EIGENTUMSVORBEHALT UND VERSENDUNGSGEFAHR
19.1 Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung behält sich die schrift creativ UG das Eigentum an der
gelieferten Ware vor. Forderungen eines Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der gelieferten
Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen der schrift creativ UG aus
dem Geschäftsverhältnis gegenüber dem Auftraggeber von diesem an die schrift creativ UG
abgetreten.
19.2 An Entwürfen der schrift creativ UG werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, ein
Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
19.3 Die Originale (Druckvorlagen, Reinzeichnungen, Negative) sind nach angemessener Frist
unbeschädigt an die schrift creativ UG zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende
Vereinbarung getroffen wurde.
19.4 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.
20. HAFTUNG
20.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von
der schrift creativ UG nicht übernommen. Gleiches gilt für Schutzfähigkeit. Der Kunde verpflichtet sich,
entsprechende Auskünfte vor Erteilung des Auftrags in eigener Verantwortung einzuholen und etwaige
Hinderungsgründe unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
20.2 Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit
von Bild, Ton und Text. Für formale u. inhaltliche Fehler (z.B. Rechtschreibung, Übersetzung, Fakten)
haftet die schrift creativ UG nicht.
20.3 Soweit die schrift creativ UG auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen
Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die schrift creativ UG nicht für die Leistungen
und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringers.
20.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im
Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die schrift creativ UG, stellt er die
schrift creativ UG von der Haftung frei.
20.5 Der schrift creativ UG überlassene Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der
Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
21. GERICHTSSTAND
Der Gerichtsstand ist Viechtach.
schrift